3G Pflicht in den Zügen der RB60 ab 24.11.21
22.11.2021
Fahren nur noch mit 3G möglich
Aufgrund der hohen Infektionszahlen, wurde das Infektionsschutzgesetz geändert und festgelegt, dass künftig eine 3G-Regel auch im öffentlichen Verkehr eingeführt wird. So wird in Bussen, Bahnen sowie in den Zügen des Regional- und Fernverkehrs zusätzlich zur geltenden Maskenpflicht die Maßgabe „getestet, geimpft oder genesen“ gelten, also 3G. In den Zügen der RB60 können ab dem 24.11.21 nur noch Fahrgäste mitfahren, die einen Tagesaktuellen negativen Corona-Test vorweisen können, sowie vollständig Geimpft sind bzw. Genesen. Wie das genau Kontrolliert wird, ist noch nicht klar. Es wird jedoch Empfholen, sich daran zu halten, um Bußgelder und Personalkonflikte / Beförderungsausschließung zu meiden.
Weitere Infos finden Sie auch beim VBB:
- 3G Reglung im ÖPNV
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